Ahnenforschung Andreas Guhr

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Die "Verordnung wegen der Auswanderer mit hiesigen oder fremden Schiffen" vom 1. Oktober 1832 war das erste staatliche Gesetz in Deutschland zum Schutz der Auswanderer. Es sah unter anderem das Führen von Passagierlisten vor.

Das 1851 durch die Handelskammer Bremen gegründete "Nachweisungsbureau für Auswanderer" trug wesentlich zur Verbesserung der Aufenthalts- und Beförderungsbedingungen bei. Hier hatten die Kapitäne ihre Passagierlisten einzureichen.

Im Jahre 1875 erklärte die Bremer Behörde für das Auswanderungswesen ihr Einverständnis mit der Vernichtung der Passagierlisten bis auf die der letzten drei Jahre. Dies geschah wegen Raummangels im Archiv und wurde bis 1907 so durchgeführt.........